EL RACO EXPERIENCE
MIT DEM FLUGZEUG INNERHALB UND AUSSERHALB CHILES REISEN
Pflichtdokumente für Erwachsene und Minderjährige
Mit den richtigen Dokumenten zu reisen ist entscheidend, um Probleme am Flughafen, beim Boarding oder bei Grenzkontrollen zu vermeiden.
In diesem Dokument finden Sie einen allgemeinen Überblick über die Dokumente, die bei Flügen innerhalb Chiles, Reisen nach Rapa Nui und internationalen Reisen verlangt werden können, sowohl für erwachsene Passagiere als auch für Minderjährige.
Die endgültige Anerkennung der Dokumente hängt stets von der Prüfung durch die Fluggesellschaft, die Einwanderungsbehörden und die zuständigen Stellen ab. Deshalb empfehlen wir, stets mit Originaldokumenten zu reisen, die gegebenenfalls gültig sind, und Kopien sowohl in physischer als auch digitaler Form bereitzuhalten.
Dieser Abschnitt gilt für volljährige Passagiere auf Flügen innerhalb des chilenischen Staatsgebiets.
1.1. Chilenische Passagiere
Für Flüge innerhalb Chiles müssen chilenische Passagiere eines der folgenden Dokumente vorlegen:
- a) Gültiger Personalausweis (Cédula de Identidad).
- b) Gültiger Reisepass.
- c) Bescheinigung über den beantragten chilenischen Personalausweis, ausgestellt vom Servicio de Registro Civil e Identificación.
1.2. Bei verlorenem, gestohlenem oder abgelaufenem Personalausweis
Wenn Ihr Personalausweis verloren gegangen, gestohlen oder abgelaufen ist, empfehlen wir, so bald wie möglich die Bescheinigung über den beantragten Personalausweis beim Registro Civil zu beantragen.
Als zusätzlichen Nachweis können Sie mitführen:
- Polizeiliche Bescheinigung von Carabineros oder PDI im Falle von Verlust oder Diebstahl.
- Ein weiteres Dokument mit Foto, wie Reisepass, Führerschein, TNE oder ein ähnliches Dokument.
- Antragsbestätigung für einen neuen Personalausweis, falls dieser bereits beantragt wurde.
Wichtig: die polizeiliche Bescheinigung oder ein zusätzliches Dokument mit Foto ersetzen nicht zwangsläufig den gültigen Personalausweis oder die Bescheinigung über den beantragten Ausweis. Die endgültige Anerkennung liegt bei der Fluggesellschaft und den jeweiligen Kontrollen.
1.3. Ausländische Passagiere mit Wohnsitz in Chile
Ausländische Passagiere mit Wohnsitz in Chile müssen mit ihrem gültigen chilenischen Personalausweis für Ausländer reisen.
Außerdem empfehlen wir mitzuführen:
- Gültiger Reisepass.
- Einwanderungsdokument im Zusammenhang mit dem Aufenthaltsstatus, falls zutreffend.
- Gültige Bescheinigung, Verlängerung, Fristverlängerung oder Einwanderungsbescheid, insbesondere wenn die Reise eine Aus- oder Einreise ins Land umfasst.
1.4. Ausländische Passagiere mit abgelaufenem chilenischem Personalausweis
Bei Flügen innerhalb Chiles können ausländische Passagiere mit abgelaufenem chilenischem Personalausweis reisen, sofern sie einen gültigen Einwanderungsnachweis vorlegen können.
Dieser Nachweis kann je nach Fall Folgendes sein:
- Gültige Bescheinigung über den beantragten Aufenthaltstitel.
- Verlängerung des beantragten Aufenthaltstitels.
- Gültige Fristverlängerung.
- Vom Servicio Nacional de Migraciones ausgestelltes Dokument, das bestätigt, dass sich der Fall in Bearbeitung befindet.
Wir empfehlen, diese Dokumente sowohl in physischer als auch digitaler Form mitzuführen.
1.5. Ausländische Passagiere auf der Durchreise durch Chile oder als Touristen
Ausländische Passagiere, die sich als Touristen in Chile aufhalten, müssen Folgendes mitführen:
- a) Gültiger Reisepass oder ein je nach Staatsangehörigkeit gültiges Ausweisdokument.
- b) Tarjeta Única Migratoria (TUM) oder die bei der Einreise nach Chile von der PDI ausgestellte Touristenkarte.
Die TUM belegt den vorübergehenden Aufenthalt im Land und kann bei Grenzkontrollen verlangt werden.
1.6. Bei Verlust der Tarjeta Única Migratoria (TUM)
Wenn Sie als Tourist in Chile Ihre Tarjeta Única Migratoria (TUM) oder Touristenkarte verlieren, sollten Sie sofort die aktuellen Anweisungen von PDI Virtual prüfen oder sich je nach geplantem Ausreiseweg direkt an die PDI wenden.
Dieses Verfahren steht ausländischen Personen zur Verfügung, die als Touristen über einen zugelassenen Grenzübergang nach Chile eingereist sind.
Um Beratung oder ein Duplikat zu beantragen, wird in der Regel ein Foto des bei der Einreise verwendeten Reisepasses, Personalausweises oder Ausweisdokuments benötigt.
Bei Minderjährigen muss der Antrag von einem Elternteil oder dem gesetzlich verantwortlichen Erwachsenen gestellt werden.
Wichtig: wenn Sie Ihre TUM verlieren, warten Sie nicht bis zur letzten Minute. Prüfen Sie die offiziellen Anweisungen vor Ihrer Ausreise, um Probleme bei den Grenzkontrollen zu vermeiden.
Dieser Abschnitt gilt für Minderjährige bis 17 Jahre, die innerhalb des chilenischen Staatsgebiets reisen.
2.1. Ausweisdokumente
Minderjährige müssen eines der folgenden Dokumente vorlegen:
- a) Personalausweis.
- b) Originalgeburtsurkunde oder eine vom Registro Civil ausgestellte Geburtsurkunde mit sichtbarer RUN.
2.2. Wenn der Personalausweis des Minderjährigen abgelaufen ist
Wenn der Personalausweis des Minderjährigen abgelaufen ist, empfehlen wir, Folgendes mitzuführen:
- Geburtsurkunde mit sichtbarer RUN.
- Bestätigung der Ausweisverlängerung, falls diese bereits beantragt wurde.
- Abgelaufener Ausweis als zusätzlicher Nachweis, sofern vorhanden.
2.3. Minderjährige, die in Begleitung ihrer Eltern oder eines verantwortlichen Erwachsenen reisen
Für Flüge innerhalb Chiles ist keine notarielle Ausreisegenehmigung erforderlich, da keine internationale Grenze überschritten wird.
Reist der Minderjährige jedoch mit einem Erwachsenen, der nicht Vater, Mutter oder gesetzlicher Vormund ist, empfehlen wir, einen zusätzlichen Nachweis mitzuführen, wie zum Beispiel:
- Einfache oder notarielle Genehmigung der Eltern oder Vormünder.
- Kopie des Ausweisdokuments des genehmigenden Elternteils oder Vormunds.
- Kontaktdaten der Eltern oder Vormünder.
- Geburtsurkunde des Minderjährigen.
Diese Empfehlung hilft, Probleme während der Reise zu vermeiden, insbesondere bei Transfers, Unterkünften oder Situationen, in denen die Verantwortung für den Minderjährigen nachgewiesen werden muss.
Rapa Nui gilt als besonderes Gebiet, weshalb alle Passagiere – ob chilenisch, ausländisch, erwachsen oder minderjährig – bestimmte Einreisebedingungen erfüllen müssen.
3.1. Pflichtdokumente für alle Passagiere
Um nach Rapa Nui zu reisen, müssen Passagiere über Folgendes verfügen:
- a) Gültiger Personalausweis, gültiger Reisepass oder Bescheinigung über den beantragten Personalausweis, je nach Fall.
- b) Nicht übertragbares Rückflugticket mit einem Datum von höchstens 30 Tagen nach der Hinreise.
- c) Buchung einer von Sernatur zugelassenen Unterkunft oder ein Einladungsschreiben einer Person aus dem Volk der Rapa Nui oder einer anderen berechtigten Person, je nach Fall.
- d) Vollständig ausgefülltes Formulario Único de Ingreso (FUI).
3.2. Vorlage des FUI
Die Bestätigungs-E-Mail des FUI muss der Policía de Investigaciones de Chile (PDI) am Abflughafen oder -hafen vorgelegt werden.
Wird das FUI nicht vorgelegt, wenn dies erforderlich ist, kann der Passagier Probleme beim Boarding haben.
3.3. Maximale Aufenthaltsdauer
Die maximale Aufenthaltsdauer für Touristen auf Rapa Nui beträgt 30 Kalendertage gemäß den für dieses besondere Gebiet geltenden Vorschriften.
3.4. Minderjährige, die nach Rapa Nui reisen
Auch Minderjährige müssen die jeweils geltenden Einreisebedingungen für Rapa Nui erfüllen.
Bei Kindern unter 2 Jahren, die mit ihren Eltern reisen, kann die Geburtsurkunde als Ausweisdokument für den Flug vorgelegt werden.
Das bedeutet jedoch nicht, dass sie von den Einreisebedingungen für Rapa Nui befreit sind. Je nach Fall ist außerdem Folgendes zu berücksichtigen:
- Vollständig ausgefülltes FUI.
- Rückflugticket.
- Von Sernatur zugelassene Unterkunft oder gültiges Einladungsschreiben.
- Dokumente des verantwortlichen Erwachsenen.
3.5. Minderjährige, die mit einem Elternteil oder einer anderen erwachsenen Person reisen
Reist der Minderjährige nur mit einem Elternteil, empfehlen wir, eine notarielle Genehmigung des nicht mitreisenden Elternteils mitzuführen.
Reist der Minderjährige mit einem Erwachsenen, der nicht Vater oder Mutter ist, empfehlen wir, die notarielle Genehmigung beider Eltern oder gesetzlicher Vormünder mitzuführen, zusätzlich zur Geburtsurkunde und Kopien der entsprechenden Ausweisdokumente.
Dieser Abschnitt gilt für Passagiere, die Chile in Richtung eines anderen Landes verlassen. Die Anforderungen können je nach Zielland, Staatsangehörigkeit des Passagiers, Zwischenstopps, Reisezweck und geltenden Einwanderungsvorschriften variieren.
4.1. Dokumente je nach Zielland
Für chilenische Passagiere erlauben einige südamerikanische Länder die Einreise mit einem gültigen Personalausweis in gutem Zustand, gemäß den geltenden Abkommen und den Bedingungen des Ziellandes.
Dazu zählen unter anderem:
- Argentinien.
- Bolivien.
- Brasilien.
- Kolumbien.
- Ecuador.
- Paraguay.
- Peru.
- Uruguay.
Für alle übrigen Länder muss in der Regel mit gültigem Reisepass gereist werden.
Wichtig: die Anforderungen können je nach Land, Staatsangehörigkeit des Passagiers, Reisezweck, Aufenthaltsdauer und Zwischenstopps variieren. Deshalb sollten Sie vor der Reise stets die vom Zielland, der Fluggesellschaft und den zuständigen Einwanderungsbehörden geforderten Dokumente prüfen.
4.2. Gültigkeit des Reisepasses
Viele Länder verlangen, dass der Reisepass zum Zeitpunkt der Reise, Ein-, Aus- oder Rückreise noch mindestens 6 Monate gültig ist, je nach den Vorschriften des jeweiligen Ziellandes.
Deshalb empfehlen wir, die vom Zielland und von den Ländern mit Zwischenstopps geforderte Mindestgültigkeit zu prüfen.
4.3. Visum oder Reisegenehmigung
Einige Länder verlangen möglicherweise ein Visum, eine elektronische Reisegenehmigung oder andere besondere Genehmigungen.
Dies kann sowohl für das Zielland als auch für Transit- oder Anschlussländer gelten.
Prüfen Sie vor der Reise, ob Sie Folgendes benötigen:
- Touristenvisum.
- Transitvisum.
- Elektronische Reisegenehmigung.
- Pflichtversicherung.
- Gesundheitszeugnisse oder andere spezifische Dokumente.
- Nachweise über Unterkunft, finanzielle Mittel oder Weiterreiseticket.
Wenn ein Minderjähriger Chile verlässt, kann je nach Begleitung zusätzliche Dokumentation erforderlich sein.
5.1. Wenn der Minderjährige mit beiden Elternteilen reist
Empfohlen wird, Folgendes mitzubringen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Minderjährigen, je nach Reiseziel.
- Geburtsurkunde oder Familienbuch.
- Ausweisdokumente beider Elternteile.
- Visum oder zusätzliche Dokumente, falls vom Zielland gefordert.
5.2. Wenn der Minderjährige nur mit einem Elternteil reist
Empfohlen wird, Folgendes mitzubringen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Minderjährigen, je nach Reiseziel.
- Geburtsurkunde oder Familienbuch.
- Notarielle Genehmigung des nicht mitreisenden Elternteils.
- Original und drei einfache Fotokopien der notariellen Genehmigung, je nach Erfordernis.
- Visum oder zusätzliche Dokumente, falls vom Zielland gefordert.
5.3. Wenn ein Elternteil verstorben ist
Empfohlen wird, Folgendes mitzubringen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Minderjährigen, je nach Reiseziel.
- Geburtsurkunde oder Familienbuch.
- Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils.
- Original und drei einfache Fotokopien der Dokumente, je nach Fall.
- Visum oder zusätzliche Dokumente, falls vom Zielland gefordert.
5.4. Wenn der Minderjährige ohne seine Eltern reist
Empfohlen wird, Folgendes mitzubringen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Minderjährigen, je nach Reiseziel.
- Geburtsurkunde oder Familienbuch.
- Notarielle Genehmigung beider Eltern oder gesetzlicher Vormünder.
- Original und drei einfache Fotokopien der notariellen Genehmigung, je nach Erfordernis.
- Ausweisdokumente der Eltern oder gesetzlichen Vormünder.
- Visum oder zusätzliche Dokumente, falls vom Zielland gefordert.
Bevor Sie sich am Flughafen einfinden, prüfen Sie sorgfältig, ob alle Passagiere über die erforderlichen Dokumente verfügen.
Wir empfehlen Ihnen, Folgendes zu überprüfen:
- Gültige Ausweisdokumente.
- Reisepass, falls erforderlich.
- Visum oder Reisegenehmigung, falls erforderlich.
- Einwanderungsdokumente, falls erforderlich.
- Notarielle Genehmigungen für Minderjährige, falls erforderlich.
- Hin- und Rückflugtickets.
- Unterkunftsbuchungen.
- Reiseversicherung, falls erforderlich.
- Vom Zielland oder Transitland geforderte Dokumente.
- Digitale und physische Kopien der wichtigen Dokumente.
Außerdem empfehlen wir, vor der Reise stets die offiziellen Informationen der Fluggesellschaft, des Ziellandes und der Einwanderungsbehörden zu prüfen.
In El Raco Experience wir begleiten Sie während des gesamten Prozesses. Wir möchten, dass Ihre Reise mit Gelassenheit, Klarheit und der Gewissheit beginnt, von Anfang an gut begleitet zu sein.
Bei Fragen schreiben Sie uns gerne!
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Bei SERNATUR registriertes Unternehmen: Nr. 69766
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